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Threema GmbH ist ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Pfäffikon (SZ). Seit mehreren Jahren setzt sich das Unternehmen mit den Sicherheitsdefiziten von Messenger-Diensten auseinander und entwickelt seine «Threema-App» als sichere Alternative permanent weiter.

Die Rahmenvereinbarung mit Threema vereinheitlicht und verbessert die rechtlichen und ökonomischen Bedingungen bei Bezug und Nutzung der Applikation «Threema Work». Bildungsinstitutionen ist es grundsätzlich freigestellt, die Rahmenvereinbarung zu nutzen und/oder mit dem Anbieter abweichende Konditionen zu vereinbaren.

Die rechtlich bindenden Dokumente der Rahmenvereinbarung sind in deutscher Sprache abgefasst. Wir haben Lesehilfen der Vertragsdokumente in französischer Sprache erstellt. Die Vertragsdokumente stehen teilnahmeberechtigten Bildungsinstitutionen zur Verfügung und können bei uns angefordert werden.

Threema Work zu besonderen Konditionen

Die Enterprise Messaging-Lösung bietet neben Nutzerverwaltung, umfangreichen Konfigurationsmöglichkeiten und Ende-zu-Ende Verschlüsselung, alle Funktionen einer professionellen Chat-App. Sicherheit und Datenschutz in der Kommunikation zwischen Schulpersonal, Lernenden und Eltern kann (in vergleichbarem Mass) gewährleistet werden.

Schulen steht «Threema Work» zu folgenden Konditionen zur Verfügung.

Besonderheiten der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung sowie sämtliche untergeordneten Vertragsbestandteile berechtigen Bildungseinrichtungen der Schweiz, Lizenzen für «Threema Work» zu speziellen Bildungskonditionen zu beziehen.

Die Rahmenvereinbarung verfügt über folgende Besonderheiten:

Rangordnung

Die Rahmenvereinbarung ergänzt, resp. ändert Bestimmungen und geht bei allfälligen Widersprüchen den nachrangigen Anhängen vor. Dabei ist es den Bildungseinrichtungen freigestellt, mit Threema abweichende Vereinbarungen zu ihren eigenen Gunsten zu treffen.

Umfang

Der durch die Bildungsinstitutionen zu unterzeichnendem Vertrag besteht aus:

  1. der Rahmenvereinbarung
  2. der Definition der Teilnahmeberechtigung
  3. der Liste der Produkte und Preise unter dem Preisplan «Threema Education»
  4. den Nutzungsbedingungen für «Threema Work»
  5. den Bestimmungen zum Datenschutz von Threema
  6. dem Service Level Agreement für «Threema Education»

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche über diese Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Einzelverträgen kommt Schweizer Recht mit Gerichtsstand in Pfäffikon (SZ) zur Anwendung.

Mindestalter

Mit Erreichen der Urteilsfähigkeit gemäss Art. 16 ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch)

Laufzeit

Die Rahmenvereinbarung ist am 24. Juni 2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Danach verlängert sich die Lauf­zeit ohne Kündigung der Rahmenvereinbarung jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Nachprüfung Vertragserfüllung

Die Einhaltung der vertraglichen Pflichten (Mindestbestellungen, Korrektheit der Lizenzierung, Installation, Nutzung der Software etc.) fällt nicht unter die Verantwortung der Vertragsnehmerin Educa.

!§ Die vollumfängliche Verantwortung für die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen obliegt der jeweiligen Bildungsinstitution.

Quantitative Mindestanforderungen

Keine

Preisgarantie

Für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist eine Preisgarantie festgesetzt worden. Sofern keine wesentlichen Erweiterungen des Produktumfangs (z.B. Einführung einer verschlüsselten Videokonferenz-Lösung) stattfinden, bleiben die Preise bis Ende Juni 2023 bestehen.

Preise und Bezugsquelle

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist das Produkt Threema Work. Lizenzen sind unter dem Preisplan «Education» für CHF 9.10 pro Gerät verfügbar.

Preise

Der Netto-Preis ist in Schweizer Franken und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Lizenzmetrik

Die Lizenzierung erfolgt nach Anzahl Installationen. Nicht von Bedeutung ist es, ob es sich bei den Nutzenden um Mitarbeitende, Lehrpersonen, Lernende oder deren Erziehungsberechtigte handelt.

Laufzeit

Bei den Lizenzen handelt es sich nicht um Subskriptionen. Die Laufzeit der erworbenen Lizenzen ist unbeschränkt. Lizenzen können bei Bedarf jederzeit auf andere Anwender innerhalb der Bildungsinstitution übertragen werden.

Bezugsquelle

Bildungsinstitutionen reichen ihre Bestellungen direkt bei Threema ein.

Kontakt

Fragen zur Rahmenvereinbarung mit Threema richten Sie bitte an folgende Person:

Educa
Simon Graber
Tel. +41 31 300 55 30
simon.graber@!zilch!educa.ch