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Schulen und deren Verwaltungsstellen sind auf zuverlässig funktionierende ICT-Systeme angewiesen. Andererseits stellt der Schutz der Daten und damit auch der Privatsphäre hohe Anforderungen an die Informationssicherheit. Sie muss Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Authentizität der Informationen gewährleisten und transparent sein.

Wir beraten und unterstützen Bildungsakteure bei der Evaluation von Anwendungen, stellen vertragsrechtliche Grundlagen in Form von Rahmenverträgen bereit und bieten Handreichungen für die Implementation und den Betrieb.

Seit 1996 haben wir mit sogenannten Rahmenverträgen einheitliche Marktbedingungen für Bildungsbehörden und -institutionen in der Schweiz geschaffen. Diese Verträge wurden im Lauf der Zeit den veränderten Markt-, Rechts- und Technologiebedingungen angepasst.

Navigator

Der Navigator von Educa (navi.educa.ch) präsentiert Funktionen und Umfang von aktuell auf dem Markt verfügbaren Anwendungen. Der Überblick zu Arbeits-, Organisations-, Lern-, Kommunikations- und Kollaborationswerkzeugen, die im Bildungsbereich Schweiz zum Einsatz kommen, soll Verantwortliche in Schulen und Schulverwaltungen bei Suche und Auswahl unterstützen. Die Übersicht beinhaltet keine elektronischen Lehr- und Lernressourcen.

Anlaufstelle für Datennutzung und Datenschutz

Seit Juli 2023 betreiben wir eine Anlaufstelle für Fragen zu Datennutzung und Datenschutz mit Fokus auf die Volksschule und Sekundarstufe II. Das praxisnahe Angebot richtet sich an Schulleitungen und  Personen aus der Bildungsverwaltung. Technische, rechtliche und ethische Fragestellungen werden beantwortet, beispielsweise zur Speicherung von Daten in der Cloud, zur Weitergabe von Personendaten oder zum Umgang mit BYOD in der Schule. Die Ergebnisse fliessen in die Entwicklung einer Datennutzungspolitik ein.

Die Anlaufstelle für Datennutzung und Datenschutz unterstützt bei Fragen und generiert so eine kollektive Wissensbasis für den digitalen Bildungsraum Schweiz. Die Antworten erarbeiten wir gemeinsam mit Fachpersonen.

Daten sind ein immer wertvolleres Gut. Der Schutz dieser Daten und damit auch der Privatsphäre stellt dabei hohe Anforderungen an alle beteiligten Akteure.

Kollaborative Lernplattformen bieten zahlreiche Möglichkeiten um gemeinsam zu lernen. Bei einer Einführung stellen sich den Verantwortlichen jedoch etliche Herausforderungen.

Messenger-Dienste stellen Schulen vor verschiedene Herausforderung. Wir geben Hinweise zum rechtskonformen Einsatz und bieten eine Übersicht über die Messenger-Dienste.

Aktuelles zum Thema Informations- und Rechtssicherheit

Am 1. September 2023 tritt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft (nDSG). Was bedeutet nun das neue Datenschutzgesetz für die Schulen? Vorab: Für öffentliche Schulen gilt wie bisher das jeweilige kantonale Datenschutzgesetz.

Vor eineinhalb Jahren haben wir die Web-Applikation «Navigator» lanciert. Kürzlich konnten wir die 100. Anwendung publizieren. Es freut uns, dass die verantwortlichen Personen in Schulen und Schulverwaltungen mit jedem Eintrag eine bessere und breitere Übersicht als Orientierungshilfe erhalten.

Der digitale Bildungsraum in der Schweiz wird zunehmend von nationalen und internationalen Entwicklungen ausserhalb des Bildungswesens geprägt. In diesem Zusammenhang beteiligen wir uns an dem vom Bund initiierten Netzwerk «Digitale Selbstbestimmung».

Anwendungen für den Fernunterricht wurden manchmal kurzfristig eingeführt, zum Nachteil des Datenschutzes. Im Interview erläutern die kantonalen Beauftragten Cécile Kerboas (VD) und Dominika Blonski (ZH), welche Lehren daraus zu ziehen sind und wie die Anwendungen mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden können.